Code of Conduct - Verhaltenskodex der Ostmilch Handels GmbH

Die Ostmilch Handels GmbH (im folgenden „Ostmilch“) ist ein Handelsunternehmen mit langer Unternehmensgeschichte. Als ein international operierendes Unternehmen bekennt sich die Ostmilch zur Einhaltung geltenden EU-Rechts, zur Beachtung sozialer und ethischer Standards sowie zu nachhaltigem Handeln.

Gemeinsame Werte, wie die Einhaltung von Menschenrechten und Chancengleichheit und unsere klare Position gegen Diskriminierung, Bestechlichkeit und Korruption sowie der faire Umgang mit Mitarbeitenden, Lieferanten und Geschäftspartnern sind Teil unseres Werteverständnisses. Unsere Anforderungen im Hinblick auf Arbeitsbedingungen, Gesundheit und Sicherheit, Umwelt und Geschäftsethik an Mitarbeitende, Lieferanten und Geschäftspartner finden ihre Zusammenfassung in diesem Code of Conduct. Wir tragen für die Einhaltung in unserem Unternehmen Sorge und erwarten dies auch von unseren Lieferanten und Geschäftspartnern.

Der nachstehende Code of Conduct der Ostmilch verdeutlicht diese Grundsätze. Ziel ist es, Situationen vorzubeugen, die die Redlichkeit unseres Verhaltens und das Vertrauen in unsere Leistungen in Frage stellen könnten. Er ist für alle Mitarbeitenden inklusive der Geschäftsführung der Ostmilch in allen Punkten verbindlich.

1. Menschenrechte

Die Ostmilch unterstützt und befürwortet die Einhaltung der international anerkannten Menschenrechte. Die Ostmilch achtet unter Bezugnahme auf die zu erfüllenden Voraussetzungen für die Vergabe der jeweiligen Anstellung bei der Beschäftigung von Mitarbeitenden auf Chancengleichheit. Sie verpflichtet sich, Diskriminierungen jeglicher Art zu unterbinden. Der Umgang zwischen Mitarbeitenden und Geschäftsführung ist von gegenseitiger Achtung und dem gegenseitigen Vertrauen im Interesse der Erreichung der gemeinsamen Unternehmensziele geprägt.

Die Ostmilch sorgt für ein belästigungsfreies Umfeld bezüglich Ethnie, Hautfarbe, Geschlecht, sexueller Orientierung, Religion, Abstammung, geistiger oder körperlicher Behinderung, Alter oder Aussehen. Die Ostmilch duldet keine Kinder- oder Zwangsarbeit.

2. Arbeitsbedingungen

Das Recht auf eine angemessene Vergütung wird anerkannt. Die Entlohnung entspricht mindestens den gesetzlichen Vorgaben. Die faire positive Weiterentwicklung des Unternehmens und der Mitarbeitenden ist das erklärte Ziel aller Beteiligten.

Die Ostmilch achtet auf die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeit und stellt den jährlichen Erholungsurlaub der Mitarbeitenden sicher.

In der Umsetzung des Arbeits- und Gesundheitsschutzes legt die Ostmilch größten Wert auf die Einhaltung der Gesetze und stetige Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Mitarbeitenden.

Die Ausbildung, die Fähigkeiten und Kenntnisse der Mitarbeitenden sind ein Grundbaustein des Erfolges der Ostmilch. Deshalb fördert die Ostmilch die Entwicklung und die Qualifikation ihrer Mitarbeitenden unter Bezugnahme auf die jeweilige berufliche Tätigkeit.

3. Vereinigungsfreiheit

Das Recht auf Vereinigungsfreiheit und die Bildung einer Arbeitnehmervertretung wird von der Ostmilch geachtet.

4. Umwelt

Die Ostmilch und deren Mitarbeitende schützen die natürlichen Ressourcen und stellen sicher, dass die geschäftlichen Aktivitäten der Ostmilch durch Materialeinsparung, energiesparende Produktionsplanung sowie durch Reduzierung und Recycling von Abfällen die Umwelt in möglichst geringem Umfang belasten. Jeder Mitarbeitende achtet bei der Auswahl von Zulieferern, Werbematerialien oder anderen externen Dienstleistungen neben den wirtschaftlichen Gesichtspunkten auch auf die ökologischen und sozialen Kriterien.

5. Schutz personenbezogener Daten und vertraulicher Informationen

Wir achten strikt auf die Einhaltung der Regelungen und Gesetze zum Schutz personenbezogener Daten.

6. Soziale Netzwerke

Informationen sind ein wertvolles und oft auch vertrauliches Gut. Bei allen Äußerungen in der Öffentlichkeit, ob schriftlich oder verbal, dürfen vertrauliche Informationen über das Unternehmen, über Geschäftspartner, die Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden nicht verbreitet werden.  Äußerungen über die Ostmilch, Geschäftspartner, die Gesellschafter, die Geschäftsführung und die Mitarbeitenden in sozialen Netzwerken sollten grundsätzlich unterbleiben. Sollte eine Äußerung öffentlich in Bezug zur Ostmilch, zu Geschäftspartnern, den Gesellschaftern, der Geschäftsführung und den Mitarbeitenden in der Öffentlichkeit erfolgen, ist deutlich zu machen, dass diese als Privatperson erfolgt. Zu berücksichtigen ist immer, dass insbesondere in sozialen Netzwerken Informationen für lange Zeit festgehalten und einsehbar sind.

7. Keine Interessenkonflikte mit Kunden und Geschäftspartnern

Die Ostmilch strebt mit ihren Kunden und Geschäftspartnern nachhaltige Geschäftsbeziehungen zum beiderseitigen Vorteil an. Interessen von Kunden oder Geschäftspartnern dürfen nicht zum Nachteil anderer Kunden oder Geschäftspartner in den Vordergrund gestellt werden.

8. Geschenke, Geschäftsessen und Veranstaltungen

Die Annahme eigener Geschenke darf nie den Wert einer geschäftsüblichen Gastlichkeit oder einer kleinen Aufmerksamkeit übersteigen. Näheres hierzu regelt unsere interne Betriebsanweisung.

9. Spenden und Sponsoring

Über Spenden und Sponsoring entscheidet die Geschäftsführung. Sie dürfen nicht dazu dienen, bei Geschäftspartnern unlautere Vorteile zu erwirken.

10. Schutz des Wettbewerbs

Die Ostmilch unterstützt ausnahmslos den Gedanken einer sozialen freien Marktwirtschaft und eines fairen Wettbewerbs und beteiligt sich nicht an illegalen wettbewerbsbeschränkenden Vereinbarungen und Verhaltensweisen, insbesondere Absprachen über Preise, Konditionen und Marktaufteilung mit Wettbewerbern. Unsere Handlungen entsprechen allen anwendbaren Kartell- und sonstigen Gesetzen zur Regelung des Wettbewerbs.

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